(Erdgeschoss) für ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben vor dem Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung eine baubewilligungspflichtige Nutzungsänderung vor: Obwohl gemäss Baubewilligung aus dem Jahr 2003 die Stockwerkeinheit Nr. G.________ gewerblich genutzt werden muss, nahm er eine nicht bewilligte und nicht bewilligungsfähige Umnutzung des Ladenlokals in ein Wohnstudio vor. Er missachtete dadurch das Zweckentfremdungsverbot der Stockwerkeinheit Nr. G.________ gemäss Wiederherstellungsverfügungen vom 24.01.2012 und 10.01.2014 der Einwohnergemeinde F.________.