5 im Grundbuch mit dem Inhalt «Darf nur gewerblichen Zwecken dienen» anzumerken sei (Ziff. 2, pag. 32). Ebenfalls festgehalten wurde, dass die Wiederherstellungsverfügung aufgeschoben werde, wenn innert der Rechtsmittelfrist (30 Tage seit Eröffnung des Entscheids) ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werde (Ziff. 4 pag. 32). Am 22. Februar 2012 fand zwischen der Baubehörde F.________, dem Beschuldigten und I.________, Notar, eine Besprechung betreffend die Umnutzung des Gewerberaums statt.