Aus den Anträgen des Beschuldigten in der Berufungsbegründung geht nicht explizit hervor, ob die Einstellung angefochten werden soll (pag. 220). In der Begründung der Anträge äussert sich die Verteidigung jedoch mit keinem Wort zur Thematik der Einstellung, (pag. 221 ff.), so dass davon ausgegangen werden kann, dass sie diesen Punkt