Die Verteidigung teilte mit Schreiben vom 16. September 2019 mit, dass der Beschuldigte mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens nicht einverstanden sei und an der Durchführung eines mündlichen Verfahrens festhalte (pag. 178). In der Folge wurde der Beschuldigte am 14. Oktober 2019 zur Berufungsverhandlung vorgeladen, welche am 8. Juni 2020 stattfinden sollte (pag. 186 f.).