2 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 28. Februar 2019 fristgerecht die Berufung an (pag. 129). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung erklärte der Beschuldigte am 4. Juli 2019 die vollumfängliche Berufung (pag. 161). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 23. Juli 2019 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 167). Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 10. Juli 2019 wurde gestützt auf Art.