1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 2‘000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt. 2. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 200.00 und Gebühren des Gerichts von CHF 1‘000.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘200.00. [reduzierte Verfahrenskosten]