unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 100.00 und Gebühren des Gerichts von CHF 500.00, insgesamt bestimmt auf CHF 600.00, an den Kanton Bern. [reduzierte Verfahrenskosten] II. A.________ wird schuldig erklärt: der Übertretung gegen das Baugesetz, begangen von 25. Februar 2012 bis April 2018 in C.________, D.________ und in Anwendung der Art. 47, 106 und 335 Abs. 2 StGB; Art. 426 Abs. 1 StPO; Art. 50 Abs. 1 i.V.m. Art. 1a Abs. 2 und 3 BauG verurteilt: