2. Die weitere bzw. künftige Schadenersatzforderung des Straf- und Zivilklägers C.________ wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und die Haftungsquote von A.________ auf 25% festgelegt. Für die Festlegung der Höhe der Forderung wird der Straf- und Zivilkläger C.________ auf den Zivilweg verwiesen. 3. A.________ wird verurteilt, dem Straf- und Zivilkläger C.________ eine Genugtuung von CHF 28'000.00 zuzüglich 5% Zins seit 16. Juli 2015 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Klage betreffend Genugtuung abgewiesen.