A.________ schuldig erklärt wurde der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 16. Juli 2015 in E.________, zum Nachteil von C.________, und in Anwendung der Artikel 22 Abs. 1, 40, 43, 44 Abs. 1, 47, 48a, 51, 111 StGB, 427 Abs. 1 StPO, verurteilt wurde: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 2 Tagen (16. Juli 2015 bis 17. Juli 2015) wird im Umfang von 2 Tagen auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet.