Richtlinien für die Bemessung der Verfahrenskosten in Strafsachen am Obergericht des Kantons Bern gemäss Beschluss der Strafabteilungskonferenz vom 23. April 2018), wobei der Zivilpunkt dabei trotz des grösseren Aufwands für den Strafpunkt praxisgemäss sozusagen "inbegriffen" gewesen wäre. Unter Würdigung der gesamten Umstände erweist sich die Festsetzung nach rein zivilrechtlichen Grundsätzen vorliegend als stossend und rechtfertigt es sich, die oberinstanzlichen Verfahrenskosten auf CHF 3'000.00 zu bestimmen.