Diese ist selbstverständlich ebenfalls gemäss der Haftungsquote auf 75% zu reduzieren, womit ein Betrag von CHF 25'000.00 bis CHF 30'000.00 resultiert. Nach dem Gesagten erweist sich die vorstehend mit der Zwei-Phasen-Methode bestimmte Genugtuung von CHF 28'000.00, wobei diese Methode im vorliegenden Fall wie ausgeführt als geeigneter erscheint, auch nach der Kontrolle mit der Präjudizienvergleichsmethode als angemessen. 10.3.5 Zwischenfazit Höhe der Genugtuung Es ergibt sich als Zwischenfazit, dass der Beschuldigte dem Privatkläger eine Genugtuung im Betrag von CHF 28'000.00 zu bezahlen hat.