Urteil 4C.123/1996 für vergleichsweise leichtere Beeinträchtigungen, resultiert nach Auffassung der Kammer bei Anwendung der Präjudizienvergleichsmethode im vorliegenden Fall eine Genugtuung im Bereich von CHF 100'000.00 bis CHF 120'000.00. Diese ist selbstverständlich ebenfalls gemäss der Haftungsquote auf 75% zu reduzieren, womit ein Betrag von CHF 25'000.00 bis CHF 30'000.00 resultiert.