die Paraplegie wurde gemäss Anhang 3 schon damals mit 90% veranschlagt), und für die Erhöhung auf CHF 120'000.00 neben ähnlichen Umständen wie vorliegend insbesondere die Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit, die Schwierigkeiten im Intimbereich sowie das noch junge Alter des Geschädigten berücksichtigt wurden. Im Kern liegt diesem Entscheid demnach ebenfalls die Zwei-Phasen-Methode zugrunde und massgebend ins Gewicht fällt insbesondere die wesentlich tiefere Bemessungsbasis gemäss Art. 22 UVV. Nachdem der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes aktuell CHF 148'200.00 beträgt, würde sich die Gesamtsumme heute voraussichtlich auf über CHF 160'000.00 belaufen.