Soweit aus dem Präjudiz ersichtlich wiegen diese Verletzungen jedoch deutlich weniger schwer als diejenigen des Privatklägers. Die im Urteil 6S.470/2002 gesprochene Summe von CHF 75'000.00 würde sich heute auf rund CHF 80'000.00 belaufen (Indexbasis 05.2000, ursprünglicher Index 102.8 Punkte, aktueller Indexstand 109.4 Punkte). Die zugrundeliegenden Verletzungen sind nicht mit den vom Privatkläger erlittenen Verletzungen vergleichbar. Auch die im Entscheid enthaltenen Hinweise helfen aus Sicht der Kammer nicht wesentlich weiter, da sie mittlerweile auch älter als 25 Jahre sind. Betreffend