Zu Urteil 4C.123/1996 ist darauf hinzuweisen, dass der Geschädigten unter Berücksichtigung der Integritätsentschädigung eine Gesamtsumme von CHF 79'000.00 zugesprochen wurde, was heute teuerungsbereinigt rund CHF 88'000.00 entsprechen würde (Indexbasis 05.1993, ursprünglicher Index 104.0 Punkte). Berücksichtigt wurden im Wesentlichen die Verletzung des Unterschenkels mit späterer Amputation (Invaliditätsgrad 35%), eine Oberarmfraktur sowie eine Fraktur der Schultergelenkpfanne. Soweit aus dem Präjudiz ersichtlich wiegen diese Verletzungen jedoch deutlich weniger schwer als diejenigen des Privatklägers.