Indessen würde sich die damals zugesprochene Summe heute teuerungsbereinigt auf rund CHF 170'000.00 belaufen (Indexbasis 05.1993, ursprünglicher Index 102.9 Punkte, aktueller Indexstand 116.1 Punkte). Die vom Beschuldigten zitierten Präjudizien liegen nicht länger als 25 Jahre zurück und sind von daher zum Vergleich grundsätzlich geeignet. Zu Urteil 4C.123/1996 ist darauf hinzuweisen, dass der Geschädigten unter Berücksichtigung der Integritätsentschädigung eine Gesamtsumme von CHF 79'000.00 zugesprochen wurde, was heute teuerungsbereinigt rund CHF 88'000.00 entsprechen würde (Indexbasis 05.1993, ursprünglicher Index 104.0 Punkte).