längeren Spital- und Rehabilitationsaufenthalten sowie Physiotherapien verbunden war und eine monatelange Betreuung in Pflegeheimen nach sich zog. Nicht zuletzt sei erwähnt, dass der Privatkläger eine posttraumatische Belastungsstörung erlitt und seit Jahren damit kämpft, seine Lebensfreude wiederzufinden (pag. 395 Z. 13 ff.). Für all diese individuellen Gegebenheiten macht der Privatkläger einen Zuschlag von mind. CHF 7'000.00 geltend, ausmachend knapp 7% der festgesetzten Basisgenugtuung, was die Kammer unter Würdigung der gesamten Umstände ohne weiteres als angemessen erachtet.