MEIER, Integritätsentschädigungen bei Rückenmarkverletzungen, in: Medizinische Mitteilungen der Suva Nr. 77/2006 S. 127). In einem zweiten Schritt stellt sich die Frage, ob – wie vom Privatkläger geltend gemacht – weitere individuelle Zuschläge zu dieser Basisgenugtuung vorzunehmen sind. Der Privatkläger beruft sich für die individuellen Gegebenheiten insbesondere auf die permanenten Schmerzen, die zahlreichen Operationen, die langwierigen ärztlichen Behandlungen, die Notwendigkeit einer Psychotherapie sowie den Verlust der Lebensqualität. Insbesondere leide der Privatkläger unter Phantomschmerzen und müsse schmerzbedingt an Krücken gehen.