Es ergibt sich im Sinne eines Zwischenergebnisses eine Basisgenugtuung von 70% des Höchstbetrags des versicherten Jahresverdienstes von CHF 148'200.00, ausmachend rund CHF 103'000.00. Dieser Wert erscheint auch mit Blick auf die Integritätsentschädigung bei einer Paraplegie als angemessen, zumal die Tabellen der Suva dafür einen Prozentwert von 90% festlegen, wobei in diesem Wert einhergehende neurogene Störungen von viszeralen Organen (Harnblase, Darm usw.) schon einbezogen sind (WOLF- GANG MEIER, Integritätsentschädigungen bei Rückenmarkverletzungen, in: Medizinische Mitteilungen der Suva Nr. 77/2006 S. 127).