28 hen-, Fuss- und Beinverlusten bewertet den Schaden bei einem Verlust oberhalb des Kniegelenks resp. einer Amputation im Bereich des Oberschenkelknochens mit 50% (vgl. Abbildung Nr. 15), ebenso bei einer Amputation im Bereich des Hüftgelenks (vgl. Abbildung Nr. 16), während beim Verlust im Kniegelenk 40% veranschlagt werden (vgl. Abbildung Nr. 14). Der Tabelle Nr. 2 der Suva betreffend Integritätsschaden bei Funktionsstörungen an den unteren Extremitäten ist weiter zu entnehmen, dass die völlige Gebrauchsunfähigkeit des Beines eine Integritätsentschädigung von 50% zur Folge hat.