Weiter habe das Bundesgericht im Falle von schweren Verletzungen (vergleichbar mit Paraplegie) mit einer tiefgreifenden Behinderung eine Genugtuung in der Höhe von CHF 75'000.00 gesprochen und festgehalten, dass ein Betrag von CHF 50'000.00 vergleichbar sei mit zuerkannten Beträgen in Fällen, in denen Geschädigte schwere Verletzungen erlitten hatten, die eine langwierige Behandlung erforderten und schwerwiegende Nebenwirkungen wie u.a. die Amputation eines Gliedes zur Folge gehabt hätte. Aufgrund der Schwere des Verschuldens sei der Betrag auf CHF 75'000.00 erhöht worden (Urteil 6S.470/2002 vom 5. Mai 2003).