Es sei diesbezüglich auf das Urteil des Zürcher Obergerichts vom 8. Dezember 1995 (ZR 1997 Nr. 2 E. IX) zu verweisen, in dem ein Betrag von CHF 150'000.00 für eine Amputation eines Unterschenkels mit zahlreichen Knochenbrüchen und Weichteilverletzungen zugesprochen worden sei. Im Referenzfall sei zusätzlich noch eine teilweise Lähmung des Armes mitzuberücksichtigen gewesen. 10.3.3 Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte weist vorab darauf hin, dass neben der Zwei-Phasenmethode die Präjudizienvergleichsmethode nach wie vor Anwendung finde. Im Übrigen macht er zusammengefasst geltend (pag.