Die Berechnungsgrundlage, auf die sich dieser Prozentwert beziehe, sei stets der aktuell geltende maximalversicherte Jahreslohn gemäss UVG, der aktuell CHF 148'200.00 betrage. Die angemessene Genugtuung für den Verlust des Beines und die Urininkontinenz betrage demzufolge CHF 118'560.00. Vorliegend gebe es zusätzlich zum reinen Verlust der Gliedmasse bzw. der organischen Funktionseinschränkung auch noch die permanenten Schmerzen, die zahlreichen Operationen, die langwierigen ärztlichen Behandlungen, die Notwendigkeit einer Psychotherapie sowie den Verlust der Lebensqualität mitzuberücksichtigen.