Bei Verlust eines Beins auf der Höhe des unteren Oberschenkelanteils betrage dieser Prozentwert 50% (vgl. Suva-Tabelle Nr. 4). Bei einer Urininkontinenz (die im vorliegenden Fall aufgrund der Notwendigkeit, die Blase mittels Katheters entleeren zu müssen zumindest analog gegeben sei) betrage der Prozentwert 30% (vgl. Suva-Tabelle Nr. 9). Dementsprechend bestehe betreffend den Beinverlust und die Urininkontinenz ein Prozentwert von insgesamt 80%. Die Berechnungsgrundlage, auf die sich dieser Prozentwert beziehe, sei stets der aktuell geltende maximalversicherte Jahreslohn gemäss UVG, der aktuell CHF 148'200.00 betrage.