In einem ersten Schritt wird eine Basisgenugtuung und in einem zweiten Schritt werden individuelle Zuschläge zur Basisgenugtuung festgesetzt. Als Basisverletztengenugtuung bietet sich die Integritätsentschädigung der Unfallversicherung an. Die individuellen Zuschläge setzen sich bspw. aus ereignisbezogenen Umständen (Verschulden des Haftpflichtigen, Art und Weise der Schadenserleidung), aus den Verletzungsfolgen, aus persönlichen (Alter, verkürzte Lebenserwartung, Verlust der Selbständigkeit, Geschlecht), aus sozialen (Beeinträchtigung der Lebensfreude) und aus beruflichen Umständen zusammen.