24 zungen haben regelmässig einen «Gefühlsschaden» zur Folge. Ein solcher wird verursacht durch körperliche und seelische Schmerzen, Trauer und Leid, Minderwertigkeitsgefühle, Ängste, insbesondere Todesangst. Nachhaltige Beeinträchtigungen der Lebensqualität sind ebenfalls genugtuungsbegründend. Lebensqualitätseinbussen entstehen etwa im Zusammenhang mit verletzungsbedingten Funktionsausfällen, die Alltags- und Freizeitvergnügen beeinträchtigen (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., S. 75 ff.). Bei der Bemessung der Höhe der Genugtuung ist den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung zu tragen.