10.3 Höhe der Genugtuung 10.3.1 Rechtliche Grundlagen Mit der Genugtuung soll das durch die Körper- oder Persönlichkeitsverletzung beeinträchtigte Wohlbefinden kompensiert bzw. erträglicher gestaltet werden. Die immaterielle Unbill besteht aus den unfreiwilligen, nicht vermögenswerten Nachteilen, die als Folge des haftungsbegründenden Ereignisses eintreten. Körperverlet-