Auch ist nicht jeder Aufwand unverhältnismässig. Ein solcher liegt etwa dann vor, wenn bei Körperschäden zur Feststellung der Schadenshöhe lange dauernde Begutachtungen notwendig wären, der Heilungsvorgang noch nicht abgeschlossen ist, allfällige Spätfolgen abzuwarten oder komplexe Schadensberechnungen vorzunehmen sind. Meist wird es die Höhe des Schadenersatzes sein, die eine vollständige Beurteilung der Klage verunmöglicht. Genugtuungsansprüche können und sollen in der Regel sofort entschieden werden (DOLGE, a.a.O., N. 45 zu Art.