20 10.2 Anspruch auf Beurteilung der Genugtuungsforderung im Adhäsionsprozess Umstritten ist indessen zwischen den Parteien, ob die Genugtuungsforderung des Privatklägers im vorliegenden Adhäsionsprozess bestimmt werden kann bzw. muss oder ob der Privatkläger damit auf den Zivilweg zu verweisen ist. 10.2.1 Rechtliche Grundlagen Das Gericht entscheidet insbesondere dann über die anhängig gemachte Zivilklage, wenn es die beschuldigte Person schuldig spricht (Art. 126 Abs. 1 lit. a StPO).