9.5 Fazit Schadenersatz Der Beschuldigte ist zusammenfassend zu verurteilen, dem Privatkläger Schadenersatz von CHF 1'285.15 zuzüglich Zins seit dem 16. September 2017 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Teilklage des Privatklägers betreffend Schadenersatz abgewiesen. Die weitere bzw. künftige Schadenersatzforderung des Privatklägers wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und die Haftungsquote des Beschuldigten auf 25% festgelegt. Für die Festlegung der Höhe der Forderung wird der Privatkläger auf den Zivilweg verwiesen. 10. Genugtuung