19 (vgl. zum Ganzen BREHM, La réparation du dommage corporel en responsabilité civile, 2019, Rz. 26, sowie BGE 131 III 12). Die Bestimmung des Verfalltags nach der gewichteten Schadenshöhe (zur Berechnungsmethode vgl. etwa http://www.verzugszins.ch/berechnungen/berechnung- mittlerer-verfalltag) würde sich vorliegend aufgrund der Vielzahl der Schadensposten, die über einen Zeitraum von drei Jahren entstanden sind, als ausserordentlich aufwändig erweisen.