Daher ist in Fällen, in denen sich die wirtschaftlichen Folgen eines Körperschadens über einen gewissen Zeitraum erstrecken, für die Berechnung der Zinsen die Wahl eines "durchschnittlichen" Zinses, d.h. ab einem durchschnittlichen Datum angezeigt. Dies bedeutet nicht, dass als Ausgangspunkt der Berechnung immer ein Datum genommen werden muss, das genau in der Mitte liegt, da die Kosten in der Anfangszeit höher liegen können (z.B. Krankenhausaufenthalt und anschliessende ambulante Behandlung). Je nach Situation rechtfertigt sich daher die Annahme eines unterschiedlichen Zeitpunkts für den Beginn des Zinsenlaufs