Zwischenfazit Umfang der Haftung Als Zwischenfazit ist festzuhalten, dass die Haftungsquote des Beschuldigten in Übereinstimmung mit der Vorinstanz (S. 32 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 512) auf 25% festgelegt wird. Ausgehend von der unbestrittenen Schadenshöhe von CHF 5'140.60 hat der Beschuldigte daher dem Privatkläger Schadenersatz im Betrag von CHF 1'285.15 zu bezahlen.