Geklettert sei er früher nicht, er habe einfach viel Sport gemacht, unter anderem Kung-Fu und Kunstturnen. Einmal sei er vom Balkon vom zweiten in den dritten Stock in seine Wohnung geklettert, als er seinen Schlüssel vergessen hatte. Er habe jeweils auch klettern können, wenn er etwas "intus" gehabt habe (pag. 396 Z. 4 ff.). Diese Vorbringen sind jedoch in keiner Hinsicht näher substantiiert oder belegt. Es mag zutreffen, dass der Privatkläger vor dem Vorfall eine Strafe abgesessen hat und damit ein Entzug verbunden war sowie eine gewisse körperliche Fitness, wobei letzteres jedoch primär eine rein subjektive Einschätzung darstellt.