Zudem könnten sich die Wirkungen und Nebenwirkungen des Heroin- und Alkoholkonsums gegenseitig verstärken. Aufgrund der Beeinträchtigung hätte der Privatkläger nicht mehr Autofahren dürfen und entsprechend wären auch sehr gefährliche Aktionen wie das Klettern von Balkon zu Balkon in grosser Höhe zu gefährlich gewesen. Es sei im Übrigen auch etwas Anderes, vom zweiten Stock aus in Ruhe und mit Hilfe bei Tag zu versuchen, den darüber liegenden Balkon zu erreichen, als alkoholisiert und im Stress (auf der Flucht) zu versuchen, nachdem man abgerutscht sei, sich irgendwie zu retten und gleichzeitig zu entkommen.