395 Z. 35 ff.). Der Privatkläger leidet zudem unter einer verletzungsbedingten neurogenen Blasenstörung (pag. 424), aufgrund welcher er seine Blase täglich mit Hilfe eines Katheters entleeren muss. Dies wird von ihm insbesondere auch psychisch als sehr belastend erlebt (pag. 394 Z. 22 ff., 395 Z. 39 ff.). Am 25. Januar 2019 wurde eine weitere Operation am rechten Oberschenkelknochen durchgeführt, die einen rund einmonatigen Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik sowie eine längere Physiotherapie nötig machten (pag. 424 f. 427 ff.).