Ein Bruch des Beckens wurde als stabil erachtet und bedurfte keiner Intervention (pag. 181). Am 27. Juli 2015 musste eine Amputation des linken Beines auf Höhe des unteren Oberschenkelanteils vorgenommen werden, nachdem es an dem Bein wiederholt zu thrombotischen Verschlüssen und einer bakteriellen Infektion gekommen war (pag. 169, 181 f.). Der Privatkläger befand sich bis zum 29. Juli 2015 auf der Intensivstation des L.________ und wurde anschliessend ins Spitalzentrum E.________ überführt, wo am 3. und 18. August 2015 weitere operative Eingriffe vorgenommen wurden.