7. Verletzungen / Gesundheitszustand des Privatklägers Auch die aufgrund des Vorfalls vom 16. Juli 2015 erlittenen Verletzungen und deren Folgen für den Gesundheitszustand des Privatklägers sind unbestritten und lassen sich wie folgt zusammenfassen. Infolge des Sturzes vom Balkon des Beschuldigten aus fast zehn Metern Höhe wurde der Privatkläger aufgrund seiner daraus resultierenden schwerwiegenden Verletzungen ins L.________ (Spital) überführt und notoperiert (pag. 159, 164, 168 f., 176). Die Operation erfolgte am linken Bein, das einen offenen Bruch des Schienbeinkopfes und des Wadenbeines aufwies.