4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 17. September 2019 (pag. 627) wurden die durch den Privatkläger im Rahmen der Berufungserklärung vom 2. Juli 2019 gestellten Beweisanträge gutgeheissen und der Therapieverlaufsbericht der behandelnden Psychologin G.________ vom 2. Mai 2019 (Beilage 3), die Tabellen Nr. 2 und 9 der Suva betreffend die Integritätsentschädigung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) bei Verlust eines Beines und bei Inkontinenz (Beilagen 4 und 5) sowie die Mitteilung des Bundesrates vom 12. November 2014 betreffend den maximal versicherten Verdienst nach UVG (Beilage 6) zu den Akten erkannt (pag.