3 Infolge vollumfänglichen Rückzugs der Berufung durch den Beschuldigten erklärten sich die Parteien mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag. 656, 658, 660). Am 14. Oktober 2020 reichte Rechtsanwalt D.________ namens und im Auftrag des Privatklägers eine schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 684 ff.). Die Stellungnahme des Beschuldigten zur schriftlichen Berufungsbegründung datiert vom 20. Januar 2021 (pag. 710 ff.).