3. Die Genugtuungsforderung des Straf- und Zivilklägers C.________ wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und die Haftungsquote von A.________ auf 25 % festgelegt. Für die Festlegung der Höhe der Forderung wird der Straf- und Zivilkläger C.________ auf den Zivilweg verwiesen. 4. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. IV. Weiter wird verfügt: 1. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. F.________) erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).