1. Zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 2 Tagen (16.07.2015 bis 17.07.2015) wird im Umfang von 2 Tagen auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet.