Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht ) vom 20. März 2019 (PEN 2018 993/994) erwächst in Rechtskraft. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestimmt auf CHF 750.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. 3. Rechtsanwalt B.________ wird aufgefordert, innert 10 Tagen seine Kostennote für das Berufungsverfahren einzureichen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst (MIDI)