4 Am 22. April 2020 ergänzte sie (pag. 1330 f.), dass der Beschuldigte nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 20. März 2019 zu Handen des Migrationsdienstes aus der Sicherheitshaft entlassen worden sei. Die Vorladung zur Berufungsverhandlung sei an seine letzte bekannte Wohnadresse in den Niederlanden geschickt worden. Er habe sie jedoch nicht abgeholt.