siehe auch Schreiben vom 14. Februar 2020 auf pag. 1299). Am 19. Februar 2020 verfügte die Verfahrensleitung was folgt: 2 1. Es wird Kenntnis genommen und gegeben, dass auch Rechtsanwalt B.________ gemäss Schreiben vom 14. Februar 2020 keinen Kontakt zum Beschuldigten herstellen konnte. Eine Kopie des Schreibens wird der Generalstaatsanwaltschaft zugestellt.