1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Kollegialgericht in Dreierbesetzung (nachfolgend: Vorinstanz), vom 20. März 2019 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig erklärt wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er wurde verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten (davon 11 Monate unbedingt) und zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten. Ebenfalls wurde eine Landesverweisung von 9 Jahren ausgesprochen (pag. 1129).