5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - Rechtsanwalt B.________, zu Handen von Rechtsanwältin F.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - der J.________ (AG) (nur Dispositiv; auszugsweise Ziff. IV.2.) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv und Begründung;