3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3‘500.00 und Lagerungskosten vom 26. März 2019 bis 29. Februar 2020 von CHF 9‘548.70 sowie den weiteren ab dem 1. März 2020 bis zur Herausgabe anfallenden Lagerungskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 13‘048.70 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und exkl. bis zur Herausgabe anfallende Lagerungskosten). III.