48 Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird im Umfang von 8 Monaten aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 8 Monate sind zu vollziehen. Die ausgestandene Polizeihaft von zwei Tagen (3. bis 4. Oktober 2017) ist vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. 2. Zu den auf diesen Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 22‘928.85 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung).