47 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 7. März 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als A.________ der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 5. Dezember 2016 in Sigriswil, schuldig erklärt und in Anwendung der Artikel 31 Abs. 1, 90 Abs. 1 SVG, 3 Abs. 1 VRV, 47, 106 StGB und 426 Abs. 1 StPO verurteilt wurde: